Charter Kauf u. Yachthandel
Charter Kauf u. Yachthandel
Bootsmesse Düsseldorf Wir sind vom 23.01. - 25.01. in Halle 13 Stand C 50 auf dem Stand der Handelskammer von Mallorca anzutreffen
Vorstellung des Chartervertrages „FairCharter Warum ein einheitlicher Chartervertrag?
Das Problem
Als Marktführer auf dem Gebiet der Versicherung von allen Arten der Risiken denen der Charterer augesetzt ist, haben wir jährlich mehr als 500 Schadenfälle zu bearbeiten. Immer wieder tauchen dabei auch Fragen der Haftung auf, die sowohl den Charterer als auch die Agentur oder den Vercharterer treffen können. In diesen Fällen kommen die Formulierungen der Klauseln des Chartervertrages ins Spiel. Und immer wieder haben wir dabei feststellen müssen, dass gewisse Punkte nicht klar genug geregelt sind oder dass sie in einer Form geregelt sind, die den gesetzlichen zwingenden Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Dies führt in vielen Fällen zu einem illusionären Sicherheitsgefühl der Vercharterer oder der Agenturen. Die weitere Folge sind mitunter teure rechtliche Auseinandersetzungen und Enttäuschungen, wenn das Gericht eine für die Vercharterer/ Agentur scheinbar „klare Vereinbarung nicht anerkennt, weil sie in der gewählten Form nicht rechtskräftig ist. Aber auch Formulierungen, die Interpretationsspielräume lassen, können zu diesem unerwünschten Ergebnis führen. Nicht immer warnen die Anwälte frühzeitig über die Risiken oder von der von vornherein klaren Aussichtslosigkeit. Was immer auch der Grund dafür sein mag. Eine weitere für die Zukunft sicher untragbare Praxis besteht darin, dass es durchaus nicht unüblich ist, dass der Charterer bei der Agentur einen Vertrag unterzeichnet und dann einen weiteren beim Einchecken an der Basis in der Landessprache, günstigstenfalls in Englisch unterzeichnen muss. Inwieweit dieser Vertrag dem entspricht, den der Kunde bei der Agentur unterzeichnet hat, bleibt offen. Ebenso bleibt offen inwieweit der Kunde überhaupt versteht was er unterschreibt. Dabei ergibt sich natürlich auch die Frage inwieweit die gesetzlichen Regelungen diese Methode decken. Dies im Einzelfall gerichtlich zu klären, kann allerdings weder im Interesse des Vercharterers, der Agentur oder des Charterers liegen. Aus unserer täglichen Praxis können wir nur bestätigen, dass das Interesse aller Beteiligten an einer vor Antritt der Charter erfolgten Vereinbarung besteht, die für die Beteiligten - klar verständlich mit - eindeutigen Formulierungen und - wortgleich dem Vercharterer, der Agentur und dem Charterer jeweils in seiner Landessprache vorliegt.
Die Problemlösung:
In Zusammenarbeit mit einem Institut einer Universität wurde eine Diplomarbeit vergeben.
Der Diplomand war ein Mitarbeiter eines namhaften international tätigen Gutachters. Die Arbeit wurde in unserem Haus geschrieben und umfasst alle von uns erkennbaren rechtlichen Problemfelder im Bereich der Vercharterung von Freizeityachten. Im Rahmen dieser Arbeit wurden auch die „Probleme des Chartervertrages aufgearbeitet. Eine Vielzahl der uns vorliegenden Charterverträge wurden gesichtet und u.a. in Bezug auf Verstöße gegen die rechtlich zwingenden Vorschriften der AGB- Bestimmungen oder in Bezug auf Formulierungen, die den Keim des Konfliktes durch Interpretationsmöglichkeiten bereits in sich tragen geprüft. Die Lösung war die Entwicklung eines „Standard-Vertrages, der in angemessener und fairer Weise die Verantwortung zwischen Vercharterer und Charterer und damit auch für die dazwischen stehende Agentur so klar wie möglich regelt. Es wurde ein Vertrag entwickelt, der diesen Anforderungen so weit wie möglich nahe kommt und an 40 „Juristen-Skipper (Anwälte, Richter, Staatsanwälte u.a.) versandt und um deren kritische Stellungnahme als Praktiker und evtl. sogar Betroffene gebeten. Und soweit unter dem Gesichtspunkt der Ausgewogenheit der berechtigten Anliegen des Vercharterers und des Charterers gerechtfertigt, wurden die entsprechenden Anmerkungen eingearbeitet. Das Resultat war ein „Standard-Vertrag von dem wir überzeugt sind, dass er breitesten Konsens aller Beteiligter findet und vermeidbare und unsinnige, kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen minimiert. Sollte es trotzdem zu unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen kommen, steht YACHT-POOL gerne als „Schlichtungsstelle mit seiner „Legal Opinion zum konkreten Fall kostenlos zur Verfügung. Yacht-Pool übernimmt damit die Aufgabe eines Mediators. Der Weg zu einer gerichtlichen Klärung bleibt selbstverständlich jeden Beteiligten unabhängig davon offen. Wir hoffen allerdings dass es dazu im Sinne aller Beteiligten nicht mehr kommen muss. Das Copyright der YACHT-POOL Vertragsbedingungen „FairCharter liegt bei YACHT-POOL.
Vertragsbedingungen als PDF Download
Vertragsbedingungen als PDF Download
CM Charter Mallorca S.L. C. Monges 6-8 E - 07470 Pto. Pollensa Mallorca Tel.: +34 971 867332 Fax.: +34 971 867255 info@cmcharter.com
Chartervertrags - Bedingungen
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